Weiterbildungsrichtlinien der DGEK e.V.
Stand 14.01.2025
Die Weiterbildungsrichtlinien regeln die Weiterbildung in Emotionaler Kompetenz (EK) auf der Basis des Konzepts „Emotional Literacy“ von Claude Steiner und definieren die Standards für die Abschlusszertifikate.
1. Ethische Selbstverpflichtung
In der Rolle als Anwender:in, Trainer:in und Ausbilder:in für Emotionale Kompetenz besteht die ethische Selbstverpflichtung, die Prinzipien des sogenannten kooperativen Vertrages einzuhalten. Ein kooperativer Vertrag beinhaltet den Verzicht auf jegliche Form manipulativer Machtausübung. Dazu gehören z.B. Lügen, grenzverletzende Hilfeleistungen sowie die Ausbeutung von Abhängigkeitsverhältnissen.
Wir sind davon überzeugt, dass die authentische Vermittlung von EK-Konzepten nur möglich ist, wenn danach gestrebt wird, die genannten Prinzipien auch in den Alltag zu integrieren.
2. Adressaten der Weiterbildung
Die Weiterbildung in EK steht jeder Person offen, die aktiv an der Entwicklung ihrer Emotionalen Kompetenz arbeiten und sich darin weiterbilden will. Eine Zertifizierung nach DGEK ist außerdem sinnvoll für alle Menschen, die sich vertiefend in das Konzept der EK einarbeiten wollen, um es als Multiplikator:innen weiterzutragen.
Mit Angeboten der DGEK von ihren zertifizierten Mitgliedern können Menschen in allen Bildungsbereichen wie zum Beispiel Coaching, Beratung, Training, Supervision, Mediation, Vorschule, Schule und Therapie in ihrer emotionalen Kompetenz weitergebildet werden.
Über die Aufnahme in die Weiterbildung entscheiden die Ausbildenden.
3. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung
Zentrale Bestandteile der Weiterbildung sind die Erfahrung und Reflexion der Praxis von Emotionaler Kompetenz sowie solide Kenntnisse des zugrunde liegenden Konzepts. Für die Weiterbildungsabschlüsse Level II und Level III sind diese zentralen Bestandteile einzubetten in den Theoriekontext zum Thema Emotionale Kompetenz unter Einbeziehung des aktuellen Standes der Emotionsforschung sowie in Basiskenntnisse weiterer für EK relevanter Disziplinen, z.B. Beratung, Gruppendynamik, Veränderungsprozesse, Erwachsenenbildung, Lern-, Kommunikations- und Persönlichkeitstheorien sowie Krisenintervention und psychologische Spiele.
Die Inhalte im Einzelnen werden jeweils von den Weiterbildungsberechtigten festgelegt. Dabei ist der individuelle Wissens- und Erfahrungsstand im Dialog mit den Weiterzubildenden zu erfassen und zu berücksichtigen.
Da Emotionale Kompetenz ganz wesentlich im direkten persönlichen Kontakt zwischen Menschen wirkt, sind konsequenterweise auch die Weiterbildungen der DGEK mit dem Ziel einer Zertifizierung grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen durchzuführen. Ein Anteil von maximal 20% im Online-Format ist akzeptabel, aber nicht empfohlen.
4. Beschreibung der Weiterbildungsabschlüsse / Zertifizierungen
Die Weiterbildung bereitet auf drei verschiedene Abschlüsse vor, die aufeinander aufbauen und nach Level unterschieden sind. Der Abschluss eines niedrigeren Levels ist jeweils Voraussetzung, um den nächsthöheren Level anzustreben und abzuschließen.
Die nachfolgende Grafik stellt dies als Übersicht dar:

Im Verlauf der Weiterbildung und insbesondere zu Beginn und vor den jeweiligen Abschlüssen sind eine Standortbestimmung (Selbst- und Fremdeinschätzung) der Weiterzubildenden von besonderer Bedeutung. Zu diesem Zweck soll immer wieder Feedback eingeholt werden, über alle Zertifizierungsebenen hinweg.
Im Folgenden sind pro Level jeweils die Anforderungen und Abschlussmodalitäten im Einzelnen aufgeführt. Es ist ab Level II erwünscht, dass Weiterzubildende Teile der genannten Weiterbildungseinheiten bei verschiedenen Ausbildenden absolvieren.
Die Mindest-Anforderung an die Anzahl der Weiterbildungsstunden geht von keinen oder geringen Vorkenntnissen und -erfahrungen aus. Falls vorhanden, ist eine Anrechnung möglich (siehe unter 7.).
Die detaillierte Beschreibung der Zielkompetenzen und Inhalte der Weiterbildung pro Level befindet sich im Anhang.
Level I: Anwendende für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
Anwendende können das Konzept der EK darstellen und EK in ihrem privaten und beruflichen Alltag anwenden. Im Unterschied zu Trainer:innen (Level II) führen sie dabei keine EK Trainings durch.
Anforderungen:
mindestens 64 Weiterbildungsstunden bei Ausbildenden oder Trainer:innen, welche mit einer/m Ausbilder:in kooperieren, davon mindestens ein Blockseminar von 16 Stunden.
Die 64 Stunden beinhalten: Einführung in das EK-Konzept und seine Grundlagen sowie Selbsterfahrung im Training von EK und Reflexion (eigenes Verhalten und Erleben und eigene Entwicklung im Umgang mit dem Konzept; Transfer in den Alltag).
Abschluss:
Die Zulassung zur Zertifizierung kann frühestens 1 Jahr nach Beginn der Weiterbildung beantragt werden.
Für den Abschluss der Weiterbildung zum EK-Anwendenden (DGEK e.V.) sind erforderlich:
– 30 Minuten Präsentation des EK-Konzepts (oder Teilen des Konzepts) in der Weiterbildungsgruppe.
– 30 Minuten Umgang mit Fragen und Rückmeldungen anderer Teilnehmender der Weiterbildung und des Prüfers/der Prüferin.
Über „bestanden“ oder „noch nicht bestanden“ der Zertifizierung entscheidet die/der Ausbildende oder die/der Trainer:in, welche/r mit einer/m Ausbildenden kooperiert. Dabei werden die gesamte Weiterbildungszeit und das Feedback anderer Gruppenteilnehmenden berücksichtigt.
Level II: Trainer:innen für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
Trainer:innen verfügen über die Kompetenz, nach den Regeln von EK in privaten wie professionellen Beziehungen zu handeln. Sie können EK-Trainings in Theorie und Praxis durchführen und EK-Anwendende in Kooperation mit einer/m EK-Ausbildenden ausbilden.
Anforderungen:
Überblick:
- mindestens 2 Jahre Dauer nach Abschluss des Levels I
- 144 Stunden Weiterbildung bei einer/m EK-Ausbildenden; davon mindestens 32 Stunden in Blockseminaren mit mindestens je 16 Stunden
- 60 Stunden supervidierte eigenverantwortliche Anwendungspraxis EK außerhalb der Weiterbildungsgruppe (z. B. eigene Trainingsgruppen)
- 6 Einheiten Supervision der eigenverantwortliche Anwendungspraxis EK
- 20 Stunden Arbeit in Peergruppen
Ausführliche Beschreibung:
- Die Trainer:innen-Weiterbildung umfasst mindestens zwei Jahre.
Sie setzt i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium voraus.
Die 144 Stunden Weiterbildung beinhalten: weiterführende Inhalte des EK-Konzepts und verwandten Disziplinen sowie Selbsterfahrung im Training von EK und Reflexion (eigenes Verhalten und Erleben und eigene Entwicklung im Umgang mit dem Konzept; Transfer in den Alltag).
Die Teilnahme an Praxis-Workshops bei Veranstaltungen der DGEK kann auf die Weiterbildung angerechnet werden. - Darüber hinaus beinhaltet die Weiterbildung für Trainer:innen:
- Leitung von Praxisrunden in der Gruppe mit Livesupervision durch die/den Ausbildenden;
- Erwerb von Basiskenntnissen z.B. zu Beratung, Gruppendynamik, Veränderungsprozessen, Erwachsenenbildung, Lern-, Kommunikations- und Persönlichkeitstheorien, Krisenintervention und psychologische Spiele – je nach individuellem Wissen und Erfahrung und nach Beratung durch die/den Ausbildenden;
- Reflexion der Arbeit mit EK unter Berücksichtigung systemischer Kontexte.
- Die 60 Stunden supervidierte eigenverantwortliche Anwendungspraxis EK außerhalb der Weiterbildungsgruppe können zeitlich parallel zu den 144 Weiterbildungsstunden oder im Anschluss daran erfolgen. Während der Phase der eigenverantwortlichen Anwendungspraxis EK kann die/der Weiterzubildende den Arbeitstitel „Trainer:in DGEK unter Supervision“ führen.
- Die Supervision der eigenverantwortlichen Anwendungspraxis von EK außerhalb der Weiterbildungsgruppe umfasst mindestens 6 Supervisionseinheiten, die zeitlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anwendungspraxis stehen. Die Supervision kann im Rahmen der 144 Stunden in der Weiterbildungsgruppe oder als Einzeltermine bei den EK-Ausbildenden angefordert werden. In einer Supervisionseinheit stellt die/der Weiterzubildende Auszüge aus der eigenen Arbeit mit EK der/dem Ausbildenden und ggf. der Weiterbildungsgruppe vor und wertet diese mit der/dem Ausbildenden aus. Pro vorgestelltem Fall kann eine Supervisionseinheit anerkannt werden.
- In den 20 Stunden Peergruppen schließen sich die Weiterbildungsteilnehmenden (mindestens 3 Personen) zusammen, um Gelerntes außerhalb der Weiterbildungsgruppe zu vertiefen, gemeinsam zu üben und Erfahrungen auszutauschen.
Abschluss:
Die Zulassung zur Zertifizierung kann frühestens 2 Jahre nach Abschluss des Anwendenden-Levels beantragt werden.
Für die Zertifizierung sind erforderlich:
- a) schriftlicher Teil: Hausarbeit im Umfang von 10-15 Seiten
Gliederung:
– Professionelle Selbstdarstellung mit Bezug zu EK
– Persönliche Lernerfahrungen im Weiterbildungsprozess
– Dokumentation eines eigenverantwortlich durchgeführten EK-Trainings
– Reflexion des dokumentierten Trainings unter besonderer Berücksichtigung der Kontextbedingungen der Trainingssituation - mündlicher Teil
– 45 Min. Leitung einer EK-Praxiseinheit unter Live-Supervision
– 45 Min. Fragen und Rückmeldungen zu der Praxiseinheit und der schriftlichen Hausarbeit (Kolloquium)
Für Teilnehmende, die in ihrer Anwendungspraxis alternative Formate zur Gruppentrainingsstruktur verwendet haben, können andere Prüfungsformate verabredet werden.
Die/der Ausbildende entscheidet über „bestanden“ oder „noch nicht bestanden“. Dabei werden die gesamte Weiterbildungszeit und das Feedback anderer Teilnehmender der Weiterbildung berücksichtigt.
Level III: Ausbildende für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
Ausbildende können Anwendende, Trainer:innen und Ausbildende ausbilden.
Anforderungen:
Überblick:
mindestens
- 3 Jahre Dauer nach Abschluss des Levels II
- Befürwortung durch 2 Ausbildende
- Vorstellung eines eigenen Konzepts für eine Weiterbildungsgruppe
- 120 Stunden Leitung einer eigenständig konzipierten Weiterbildung(-sgruppe) unter Supervision
- 9 Supervisionseinheiten, davon 3 ganztägige Live-Supervisionen durch zwei verschiedene Ausbildende
- 2 eigene Zertifizierungen (Level I oder II) unter Supervision
- 3 Vorträge oder Workshops auf DGEK- oder öffentlichen Veranstaltungen unter Supervision
Ausführliche Beschreibung:
- Die Ausbildenden-Weiterbildung umfasst mindestens drei Jahre. Sie setzt i.d.R. eine entsprechende Ausbildung in Training, Coaching, Beratung, Pädagogik, Psychotherapie o. ä. voraus.
- Um zur Ausbildenden-Weiterbildung zugelassen zu werden, liegen dem Weiterzubildenden die Befürwortung durch mindestens drei Ausbildende vor (einschließlich der/des Ausbildenden, bei der/dem die Weiterbildung absolviert werden soll).
- Der Weiterzubildende erstellt ein Konzept für eine Weiterbildungsgruppe (Ort, Zeitstruktur, Teilnehmende, Inhalte, Didaktik usw.) und bespricht dieses mit seiner/m Ausbildenden.
- Diese eigenständig konzipierte Weiterbildungsgruppe umfasst mindestens 40 Stunden pro Jahr und erfolgt unter Supervision durch den Ausbildenden.
- Je nach mitgebrachten Kompetenzen erwirbt oder vertieft die/der Weiterzubildende seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen von Lehrtätigkeit, Supervision und theoretischer Vertiefung in die Grundlagen von EK.
Sie/Er kann den Arbeitstitel „Ausbilder:in DGEK unter Supervision“ führen. - Innerhalb der Weiterbildungszeit nimmt die/der Weiterzubildende mindestens drei Supervisionseinheiten pro 40 Stunden eigene Weiterbildungsgruppe durch die/den Ausbildenden in Anspruch (live, schriftlich, mündlich oder per Audio-/Videoaufzeichnung).
Während der ersten drei Jahre ihrer/seiner Weiterbildung stellt die/der Weiterzubildende sicher, dass mindestens zwei verschiedene Ausbildende (möglichst aus zwei unterschiedlichen Weiterbildungsinstituten) ihn an mindestens drei ganzen Weiterbildungstagen live erleben und supervidieren. - Während ihrer/seiner Weiterbildungszeit führt die/der Weiterzubildende mindestens zwei Zertifizierungen (Level I oder II) durch und lässt auch die Begleitung ihrer/seiner zu zertifizierenden Weiterbildungsteilnehmenden durch seine/n Ausbildenden supervidieren (live, schriftlich oder mündlich).
- Innerhalb der Weiterbildungszeit wirkt die/der Weiterzubildende aktiv an mindestens drei Veranstaltungen der DGEK oder anderen öffentlichen Veranstaltungen zum Thema Emotionale Kompetenz (z.B. Vortrag, Leitung einer Praxiseinheit, Moderation einer Veranstaltung) unter Supervisionsbedingungen mit (im Beisein des eigenen oder einer/s von dieser/m beauftragten Ausbildenden).
Abschluss:
Der Antrag auf Abschluss der Ausbildenden-Weiterbildung erfolgt zusammen mit einem abschließenden Erfahrungsbericht bei der/dem Ausbildenden.
Die/der Ausbildende entscheidet nach Austausch mit zwei weiteren Ausbildenden über den Antrag auf Abschluss der Ausbildenden-Weiterbildung. Dabei werden die gesamte Ausbildungszeit und das Feedback der Gruppenteilnehmenden berücksichtigt
6. Regelung der Weiterbildungsabschlüsse / Zertifizierungen (DGEK e.V.)
Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen teilen die für die Zertifizierung zuständigen Personen dem Weiterbildungsausschuss mit. Die Abschlussurkunden können auf DGEK-Veranstaltungen feierlich überreicht werden. Eine DGEK-Zertifizierung und Abschlussurkunde setzt die Mitgliedschaft in der DGEK e.V. im Jahr des Abschlusses voraus.
Das Gütesiegel/Logo DGEK dürfen nur zertifizierte Mitglieder der DGEK führen.
7. Anrechnung von Weiterbildungsleistungen, Ausnahme- und Widerspruchsregelung
Weiterbildungen bei verschiedenen DGEK-Ausbildenden werden gegenseitig anerkannt.
Bei Abweichung von den in den Weiterbildungsrichtlinien getroffenen Festlegungen kann ein Antrag auf eine Ausnahmeregelung gestellt werden. Der Antrag ist an die/den Sprecher:in des Weiterbildungsausschusses der DGEK e.V. zu richten. Der Weiterbildungsausschuss entscheidet abschließend über den Antrag.
Bei Widersprüchen gegen Zertifizierungsentscheidungen oder die Weiterbildungspraxis kann der Weiterbildungsausschuss und/oder der Ethikausschuss angerufen werden.
8. Inkrafttreten
Diese geänderten Weiterbildungsrichtlinien treten nach Empfehlung des Weiterbildungsausschusses auf Grund des Beschlusses des Vorstands vom 14.01.2025 mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der Vorstand beauftragt den Weiterbildungsausschuss, die in den WB-Richtlinien vorgesehen Aufgaben wahrzunehmen.
9. Übergangsregelung
Weiterbildungskandidat:innen, die vor Inkrafttreten dieser Weiterbildungsrichtlinie in ihre Ausbildung gestartet sind, können wählen, ob sie nach diesen oder den vorherigen Weiterbildungsrichtlinien zertifiziert werden möchten.
Neckargemünd, den 14.01.2025
Norbert Nagel
Vorsitzender des Vorstands der DGEK e.V.
Weiterbildungsrichtlinien der DGEK e.V. – ANLAGE
Beschreibung der Zielkompetenzen und Inhalte der Weiterbildung
Stand 14.01.2025

Level I: Anwendende
Können:
- Eigene Gefühle spüren, benennen, ausdrücken – und für sie Verantwortung übernehmen
- Die Gefühle anderer empathisch wahrnehmen und dabei in der Okay-Okay-Haltung bleiben
- Gefühle von Vermutungen (Phantasien, Intuitionen) unterscheiden
- Vermutungen im kooperativen Vertrag überprüfen
- Sich an den kooperativen Vertrag halten
- Zuwendungen geben, nehmen, erbitten, zurückweisen und passgenau aushandeln
- Den inneren Schweinehund wahrnehmen und sich situativ aus seinen Botschaften lösen
- Verantwortung übernehmen für Fehler
- Vergebung gewähren oder (noch) nicht gewähren
- Sich der Rollen im Drama-Dreieck bewusst sein
- Das EK-Konzept darstellen
- Feedback geben und nehmen im Blick auf das EK-Training
Level II: Trainer:innen
Können darüber hinaus:
- EK-Training in Gruppen und ggf. anderen Kontexten anleiten
- Über die Einhaltung des kooperativen Vertrages wachen
- Sich selbst in der EK-Praxisrunde einbringen mit eigenen Beiträgen und von Teilnehmenden angesprochen werden
- Eigene Schweinehund-Attacken erkennen und damit konstruktiv umgehen
- Einladen und ermutigen, sich auf neue Erfahrungen einzulassen
- Schädliche Prozesse für einzelne oder die Gruppe erkennen und stoppen
- Sich selbst und die Teilnehmenden angemessen schützen
- Ihre Aufmerksamkeit auf einzelne Teilnehmende richten und dabei die ganze Gruppe im Blick behalten (Fokuswechsel)
- Präsent sein
- die Struktur des Trainingsprozesses sichtbar machen
- Beiträge, die nicht innerhalb der Regeln sind, stoppen und „vertagen“
- Von Teilnehmern eingebrachte Fall-Situationen im Kontext des EK-Konzepts passend bearbeiten/supervidieren
- Die Qualität von inhaltlichen Beiträgen der Teilnehmenden zum EK-Konzept einschätzen und qualifiziert Rückmeldung geben
- Teilnehmende mit geeigneten Fragen oder Interventionen zur Reflexion des eigenen Verhaltens oder Erlebens bezogen auf das EK-Konzept anregen
- Reflexions- und Feedbackrunden moderieren – mit eigener Beteiligung
- Die eigene Arbeit in der Rolle als Trainer:in angemessen reflektieren und sich Feedback geben lassen.
Level III: Ausbildende
Können darüber hinaus:
- Eignung von Teilnehmenden für die Weiterbildung einschätzen
- Offen und wertschätzend Rückmeldung geben, aus der Weiterzubildende Lernschritte ableiten können, dabei potenziell unangenehme Themen nicht aussparen
- Unterscheiden, welche Rückmeldungen in der Gruppe angemessen sind, und welche im Vier-Augen-Gespräch erfolgen sollten
- Von Teilnehmenden eingebrachte Fall-Situationen im Kontext des EK-Konzeptes supervidieren
- Qualifizierend spiegeln und würdigen
- Klärende Fragen stellen
- Zwischen verschiedenen Methoden angemessen auswählen
- Sich in Theorie-Hintergründe zur EK einarbeiten und diese zielgruppengerecht vermitteln
- Die eigenen Grenzen und die Grenzen des Settings einschätzen und Prozesse einfühlsam stoppen, wenn sie die eigenen Kompetenzen und die Tragkraft der Gruppe überfordern
- Mit verunsicherten oder überforderten Teilnehmenden verantwortlich und situationsgerecht umgehen
- Schriftliche Abschlussarbeiten begleiten und begutachten
- Fragen für ein Abschlusskolloquium erstellen und dieses moderieren
- Die eigene Arbeit in der Rolle als Ausbilder angemessen reflektieren und sich Feedback geben lassen.
Inkrafttreten
Diese Anlage zu den Weiterbildungsrichtlinien tritt nach Empfehlung des Weiterbildungsausschusses auf Grund des Beschlusses des Vorstands vom 14.01.2025 mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Neckargemünd, den 14.01.2025
Norbert Nagel
Vorsitzender des Vorstands der DGEK e.V.
Die Weiterbildungsrichtlinien vom 14.01.2025 sehen folgende Übergangsbestimmung vor: „Weiterbildungskandidat:innen, die vor Inkrafttreten dieser Weiterbildungsrichtlinie in ihre Ausbildung gestartet sind, können wählen, ob sie nach diesen oder den vorherigen Weiterbildungsrichtlinien zertifiziert werden möchten.“
Darum sind hier im Folgenden auch die vorherigen Weiterbildungsrichtlinien eingefügt.
Weiterbildungsrichtlinien der DGEK e.V.
Stand 20.11.2023
Die Weiterbildungsrichtlinien1) definieren die Eckdaten einer Weiterbildung in Emotionaler Kompetenz (EK) auf der Basis des Konzeptes „Emotional Literacy“ von Claude Steiner und die Standards für die Abschlusszertifikate.
Innerhalb dieses Rahmens legen die Ausbildungsberechtigten2) (Teacher und Senior Teacher, für Level I auch Trainer in Kooperation mit Teacher) das inhaltliche Curriculum sowie die zeitliche und finanzielle Struktur fest.
1. Ethische Selbstverpflichtung
In der Rolle als Practitioner, Trainer, Teacher und Senior Teacher für Emotionale Kompetenz (Emotional Literacy) besteht die Verpflichtung, die Prinzipien des sogenannten kooperativen Vertrages einzuhalten.
Ein kooperativer Vertrag beinhaltet den Verzicht auf jegliche Form manipulativer Machtausübung. Dazu gehören z.B. Lügen, grenzverletzende Hilfeleistungen sowie die Ausbeutung von Abhängigkeitsverhältnissen.
Wir sind davon überzeugt, dass die authentische Vermittlung von Emotional-Literacy-Konzepten nur möglich ist, wenn die genannten Prinzipien auch in den privaten Alltag integriert werden. Die Emotional Literacy Practitioner, -Trainer, -Teacher und -Senior Teacher verpflichten sich, gemäß dieser Überzeugung zu handeln.
2. Adressaten der Weiterbildung
Die Weiterbildung in EK ist berufsbegleitend und steht jeder Person offen, die in ihrem ausgeübten Beruf einen Schwerpunkt auf die Arbeit mit dem EK-Konzept legen kann und will. Voraussetzung ist in der Regel eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Über die Aufnahme in die Weiterbildung entscheidet der/die Ausbildungsberechtigte.
3. Weiterbildungsabschlüsse
Level I: Practitioner für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
Practitioner verfügen über gründliche Kenntnisse des Konzeptes der EK und können es vorstellen und erläutern.
Level II: Trainer für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
Trainer verfügen über die Kompetenz, nach den Regeln von EK in privaten wie professionellen Beziehungen zu handeln und andere Menschen in der Anwendung des Konzeptes zu unterrichten.
Darüber hinaus können Trainer in Kooperation mit einem Teacher Practitioner ausbilden.
Level III: Teacher für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
Teacher sind befugt, Trainer auszubilden.
Level IV: Senior Teacher für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
Senior Teacher sind befugt, Praktizierende der EK auf allen Level auszubilden. Sie verfügen über die Kenntnis der Anwendung von EK in unterschiedlichen privaten und professionellen Kontexten und über ausgewiesene Lehrkompetenz.
4. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung
Zentrale Bestandteile der Weiterbildung sind die Erfahrung und Reflexion der Praxis von Emotionaler Kompetenz sowie solide Kenntnisse des zugrunde liegenden Konzeptes.
Für die Weiterbildungsabschlüsse Level II bis Level IV sind diese zentralen Bestandteile einzubetten in den Theoriekontext zum Thema Emotionale Kompetenz sowie in Basiskenntnisse von Beratung, Gruppendynamik und Veränderungsprozessen.
Die Inhalte im Einzelnen werden jeweils von den Ausbildungsberechtigten festgelegt.
5. Formale Anforderungen an die Weiterbildung
Die Weiterbildung bereitet auf vier verschiedene Abschlüsse vor, die aufeinander aufbauen und nach Level unterschieden sind. Der Abschluss eines niedrigeren Levels ist jeweils Voraussetzung, um den nächsthöheren Level anzustreben und abzuschließen.
Im Folgenden werden die notwendigen Weiterbildungsleistungen für die jeweiligen Level definiert.
Level I: Practitioner für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
mindestens 64 Ausbildungsstunden bei einem EK Teacher oder einem Trainer, der in Kooperation mit einem Teacher arbeitet, davon mindestens ein Blockseminar von 16 Stunden.
Die 64 Stunden strukturieren sich wie folgt:
Einführung in das EK-Konzept und seine Grundlagen sowie Selbsterfahrung zu EK und Reflexion (Auswertung, Transfer und Abschlussprüfung).
Level II: Trainer für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
mindestens 176 Stunden EK Weiterbildung bei einem EK Teacher sowie 60 Stunden supervidierte eigenverantwortliche Anwendungspraxis EK außerhalb der Weiterbildungsgruppe und 20 Stunden Arbeit in Peergruppen.
Die 176 Weiterbildungsstunden strukturieren sich wie folgt:
– 48 Stunden intensives EK-Training mit einem EK Teacher;
davon 32 Stunden Blockseminare mit mindestens 16 Stunden.
– 128 Stunden Weiterbildungsgruppe bei einem EK Teacher.
Die 128 Stunden Weiterbildungsgruppe bei einem EK Teacher umfassen EK Training, EK Training unter Anleitung der TeilnehmerInnen und mit Livesupervision in der Gruppe, die Vermittlung von Basiskenntnissen von Beratung, Gruppendynamik und Veränderungsprozessen, Persönlichkeit, Kommunikation, psychologische Spiele und Emotionspsychologie sowie angemessener Interventionsstrategien und Kriseninterventionen und die Arbeit mit EK unter Berücksichtigung systemischer Kontexte.
Die 60 Stunden eigenverantwortliche EK-Anwendungspraxis des Trainers in Ausbildung außerhalb der Weiterbildungsgruppe kann zeitlich parallel zu den 176 Weiterbildungsstunden oder im Anschluss daran erfolgen.
Die Supervision der 60 Stunden eigenverantwortliche EK-Anwendungspraxis des Trainers in Ausbildung außerhalb der Weiterbildungsgruppe umfasst mindestens 6 Supervisionseinheiten, die zeitlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anwendungspraxis stehen. Die Supervision kann im Rahmen der 128 Stunden in der Weiterbildungsgruppe oder als Einzeltermine bei der/dem EK-AusbilderIn angefordert werden.
In einer Supervisionseinheit stellt die/der TeilnehmerIn Auszüge aus ihrer/seiner eigenen Arbeit mit EK vorzugsweise in Bild- oder Tonaufzeichnung seinem/ihrem Teacher und der Ausbildungsgruppe vor und wertet diese mit dem Ausbilder aus. Pro vorgestelltem Fall kann eine Supervisionseinheit anerkannt werden.
In den Peergruppen (mindestens 3 Personen) schließen sich die Weiterbildungsteilnehmer zusammen, um Gelerntes außerhalb der Weiterbildungsgruppe zu vertiefen, gemeinsam zu üben und Erfahrungen auszutauschen.
Eine Teilnahme an den EK-Trainingsworkshops der DGEK-Jahreskonferenzen kann auf das EK-Training angerechnet werden.
Level III: EK Teacher (DGEK e.V.)
Antrag auf Weiterbildung zum Teacher DGEK:
Der Antrag eines Trainers wird gerichtet an einen Senior Teacher, bei dem er/sie die Ausbildung absolvieren möchte.
Zulassung zur Weiterbildung zum Lehrenden (Eingangsschwelle):
– Befürwortung durch drei Senior Teacher (einschließlich Ausbilder).
In Zeiten, in denen keine drei Senior Teacher zur Verfügung stehen, sind Ausnahmeregelungen zuzulassen.
– Vorstellung eines Ausbildungskonzepts/Ausbildungsplans.
Über die Zulassung entscheidet der Senior Teacher, bei dem die Ausbildung absolviert wird.
Zeitliche Struktur der Ausbildung:
– Die ersten zwei Jahre der Ausbildung dienen der spezifischen Qualifizierung für die Lehrtätigkeit. Dies betrifft insbesondere die Supervisionskompetenz, die Lehrkompetenz und die theoretische Vertiefung. In dieser Zeit arbeitet der „Teacher in Ausbildung“ im Ausbildungsprogramm des Senior Teachers mit.
– In weiteren 3 Jahren praktiziert er selbständig als „Teacher unter Supervision“.
Level IV: EK Senior Teacher (DGEK e.V.)
Der Antrag auf Anerkennung als Senior Teacher kann frühestens 3 Jahre nach Zertifizierung als Level III EK Teacher (DGEK e.V.) gestellt werden. Der Antrag ist an einen Senior Teacher zu richten.
6. Regelung der Abschlüsse (DGEK e.V.)
Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen teilen die für die Zertifizierung zuständigen Personen dem Verein mit. Die Abschlussurkunden werden in der Regel auf der DGEK Jahreskonferenz feierlich überreicht. Eine DGEK Zertifizierung und Abschlussurkunde setzt die Mitgliedschaft in der DGEK e.V. im Jahr des Abschlusses voraus. Das Gütesiegel DGEK dürfen nur zertifizierte Mitglieder der DGEK führen. Vor jedem Abschlussverfahren wird das Vorliegen der formalen Anforderungen (siehe Abschnitt 5) von demjenigen/derjenigen geprüft, der in Abschnitt 6 als Entscheider über den erfolgreichen Abschluss genannt ist. Bei Level IV von dem Senior Teacher, der die Anerkennung ausspricht.
Level I: EK Practitioner (DGEK e.V.)
Der Abschluss zum EK Practitioner kann frühestens 1 Jahr nach Beginn der Weiterbildung beantragt werden.
Für den Abschluss der Weiterbildung zum EK Practitioner (DGEK e.V.) sind erforderlich:
– 30 Minuten Präsentation von EK in der Ausbildungsgruppe.
– 30 Minuten Umgang mit Fragen der Auszubildenden und des Prüfers.
Über „bestanden“ oder „noch nicht bestanden“ der Zertifizierung entscheidet der Teacher oder der Trainer, der in Kooperation mit einem Teacher arbeitet.
Level II: EK Trainer (DGEK e.V.)
Die Zulassung zur Zertifizierung erfolgt auf Empfehlung des Ausbilders, der diese auch durchführt und über „bestanden“ oder „noch nicht bestanden“ entscheidet. Sie kann frühestens 2 Jahre nach Abschluss des Practitioner-Levels beantragt werden.
Für die Zertifizierung sind erforderlich:
a) schriftlicher Teil
Hausarbeit im Umfang von 10-15 Seiten
Gliederung:
– Professionelle Selbstdarstellung.
– Persönliche Lernerfahrungen im Weiterbildungsprozess.
– Dokumentation eines eigenverantwortlich durchgeführten EK Trainings.
– Reflexion des dokumentierten Falls unter besonderer Berücksichtigung der Kontext-bedingungen der Trainingssituation.
b) mündlicher Teil
– 45 Min. Praxisanleitung EK unter Live – Supervision oder in Bandaufzeichnung.
– 45 Min. Fragen zu Praxiseinheit und schriftlicher Arbeit.
Bei dem Entscheidungsprozess über die Zertifizierung wird die gesamte Ausbildungszeit berücksichtigt.
Level III: EK Teacher (DGEK e.V.)
Die abschließende Zertifizierung als „Teacher“ kann frühestens 5 Jahre nach Abschluss von Level 2 erfolgen.
Die Berechtigung zum Führen des Arbeitstitels „Teacher in Ausbildung“ beginnt nach Zulassung zur Teacherausbildung. Sie ist gebunden an eine kontinuierliche aktive Mitarbeit im Ausbildungsprogramm des für die Ausbildung verantwortlichen Senior Teachers.
Die Berechtigung zum Führen des Arbeitstitels „Teacher unter Supervision“ beginnt frühestens zwei Jahre nach Eintritt in den Weiterbildungsabschnitt als „Teacher in Ausbildung“. Der Arbeitstitel „Teacher unter Supervision“ ist gebunden an eine kontinuierliche aktive Ausbildungstätigkeit unter regelmäßiger Supervision des für die Ausbildung verantwortlichen Senior Teachers.
Der Übergang von „Teacher in Ausbildung“ zu „Teacher unter Supervision“ erfolgt durch Antrag an den Senior Teacher, der über den Antrag entscheidet.
Vom Teacher unter Supervision sind für den Abschluss zu erbringen:
– aktive Mitarbeit (Vortrag, Workshop) an mindestens drei Konferenzen der DGEK unter Supervisionsbedingungen. Ein Konferenzbeitrag kann durch eine supervidierte Publikation ersetzt werden
– drei ausführliche Live – Supervisionen für Ausbildungstätigkeit
– Vorlage eines Antrags auf Abschluss der Teacherweiterbildung zusammen mit einem Erfahrungsbericht bei dem Senior Teacher, der Ausbilder in dieser Phase war.
Der Senior Teacher entscheidet über den Antrag auf Abschluss der Teacherweiterbildung.
Level IV: EK Senior Teacher (DGEK e.V.)
Der Senior Teacher, der einen Antrag eines Teachers auf Anerkennung als Senior Teacher erhalten hat, holt die Unterstützung des Antrags ein bei jeweils mindestens
– drei weiteren Senior Teachern. In Zeiten, in denen keine drei Senior Teacher zur Verfügung stehen, sind Ausnahmeregelungen zuzulassen
– drei Teachern oder Trainern.
Bei Vorliegen der 6 Unterstützervoten spricht dieser Senior Teacher die Anerkennung aus. Sie ist in den Verbandsorganen zu veröffentlichen.
7. Anrechnung von Ausbildungsleistungen, Ausnahme- und Widerspruchsregelung
Ausbildungen bei verschiedenen DGEK-Teachern können gegenseitig anerkannt werden, soweit sie inhaltlich und zeitlich den Ausbildungsinhalten entsprechen. Die Entscheidung trifft in jedem Einzelfall der Teacher, bei dem ein Abschluss beantragt wird.
Bei Abweichung von den in den Weiterbildungsrichtlinien getroffenen Festlegungen kann ein Antrag auf eine Ausnahmeregelung gestellt werden. Der Antrag ist an den Vorsitzenden des Weiterbildungsausschusses der DGEK e.V. zu richten. Der Weiterbildungsausschuss entscheidet abschließend über den Antrag.
Bei Widersprüchen gegen Zertifizierungsentscheidungen oder die Weiterbildungspraxis ist entsprechend zu verfahren.
8. In Kraft treten
Diese geänderten Weiterbildungsrichtlinien treten nach Zustimmung des Weiterbildungsausschusses und der Lehrenden- und Trainerkonferenz auf Grund des Beschlusses des Vorstands vom 05.11.2023 mit Wirkung vom 20.11.23 in Kraft.
Neckargemünd, den 05.11.2023
Norbert Nagel
Vorsitzender des Vorstands der DGEK e.V.
1) In den Richtlinien wird überwiegend die maskuline Sprachform verwendet, um die Lesbarkeit zu vereinfachen. Es sind aber jeweils auch die weiblichen Personen damit gemeint.
2) Diese Weiterbildungsrichtlinien enthalten vorwiegend Bestimmungen für Weiterbildungen in Emotionaler Kompetenz, mit denen ein zertifizierter Abschluss und Titel angestrebt werden. In diesem Fall wird in den Richtlinien auch von “Ausbildung” gesprochen.